Das können wir für Sie machen:

Grundberatung:
Falls Sie mit Ihrem Gebäude oder einem Problem nicht weiter wissen; oder es Ihnen einfach nicht klar ist, mit welchem Schritt oder womit Sie zu erst anfangen sollen, helfen wir gerne weiter. Wir erklären Ihnen gerne Ihre, aber auch unsere Möglichkeiten und versuchen mit Ihnen gemeinsam einen gangbaren Weg zu finden. Handelt es sich nun um eine Gebäudesanierung, eine energetische Aufwertung oder die Frage, woher bekomme ich historische Baumaterialien?

Baubegleitung:
Wir begleiten Sie von A bis Z bei Ihrer Baumaßnahme. Wenn Sie möchten, führen wir die komplette Planung für Ihre Baumaßnahme durch. Wir besprechen mit Ihnen die Durchführung der Maßnahmen und begleiten diese. Hierbei arbeiten wir  eng mit Ihren Handwerkern oder weiteren  Planern zusammen. Wir erstellen mit Ihnen Grundrisse und sind Ihnen bei der Innenraumgestaltung sowie der Auswahl von Fenstern und Türen behilflich. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam alle Schritte von der Idee bis zur Umsetzung - von einer kleinen Fassadensanierung oder der Komplettsanierung Ihres Gebäudes.

Energieberatung
Gerade bei historischen Gebäuden ist eine sehr gute Kenntnis der Konstruktion und der Materialien für eine energetische Sanierung zwingend notwendig. Viel zu oft führen Unwissenheit und mangelnde Kenntnisse zu Schäden an den Gebäuden -  Schimmel, Pilzwachstum oder Feuchtigkeit sind daher oft die Folgen. Dieses führt führt häufig zu Teilverlusten der Gebäudesubstanz oder kann auch den Komplettverlust des Gebäudes bedeuten. Durch unsere kompetente Energieberatung möchten wir Sie vor dieser Art Schäden schützen und Ihnen trotzdem Möglichkeiten der energetischen Sanierung aufzeigen. Hierbei können Sie alle Fragen mit uns erörtern, wir erstellen für Sie dann gerne ein komplettes Konzept bis hin zu einem neuen Energiepass.

Instandhaltungs-Check
Sie haben ein Gebäude neu gekauft oder wohnen schon lange in einem historischen Gebäude und möchten mehr über den Zustand des Gebäudes wissen. Es gibt Risse im Gebäude, Holzschädlinge, Salze oder einfach nur Feuchtigkeit! Wir ermitteln in welchem Zustand sich Ihr Gebäude oder Teile des Gebäudes befinden und erstellen für Sie eine Kostenschätzung. Zudem können wir Ihnen Ausschreibungstexte an die Hand geben oder die Handwerkersuche für Sie übernehmen.

Beratung zu Eigenleistung
Es besteht die Möglichkeit, sich von uns beraten zu lassen, wenn Sie etwas an Ihrem Gebäude selber machen möchten. Wir beraten Sie gerne bei der Verwendung von historischen Materialien und ihrer Verarbeitung. Wir beraten Sie an Ihrem Gebäude und zeigen Ihnen vor Ort verschiedene Techniken bei der Sanierung von z. B. Fachwerk oder Backsteinmauerwerk.

Immobilien-Check
Beim Kauf eines Gebäudes besteht immer das Risiko, das Schäden vorhanden sind, die man selber nicht erkennt  oder diese falsch einschätzt. Bei historischen Gebäuden ist dieses Risiko noch um einiges höher. Um Ihnen diese Entscheidung einfacher zu machen und eine Bewertung der vorhandenen Mängel vorzunehmen, begleiten wir Sie gern bei der Besichtigung eines Kaufobjektes.

Finanzierungsmöglichkeiten
Wir informieren Sie über die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bei der Sanierung Ihres historischen Gebäudes, von direkten bis zu indirekten Förderungen.

Altmaterial
Wenn Sie historische Baustoffe für Ihr Gebäude benötigen sind Sie bei uns genau richtig. Zum einen haben wir ein eigenes Lager mit verschieden Materialien  z. B. Backsteine, Fachwerkholz, Dachziegel usw.; zum anderen verfügen wir über Kontakte zu verschiedenen Händlern für historische Baustoffe.  Selbstverständlich sorgen wir für einen reibungslosen Transport an Ihre Baustelle und beraten Sie gerne bei Fragen zu den Materialien und ihrer Verarbeitung. Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie historische Baustoffe benötigen!


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen des AltBauHauses (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB's genannt). Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer gelten dessen AGB' s als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit vom Auftragnehmer ausdrücklich widersprochen.
Änderungen der AGB's werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
1. Umfang und Ausführung der Leistungen / Versendungsrisiko bei Warenlieferungen
1.1 Die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich eine mündliche oder durch schlüssiges Handeln erklärte Auftragsbestätigung vor. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, einschließlich Nachträgen, Änderungen und Nebenabreden. Nachträge und Änderungen und Nebenabreden zu einem schriftlich abgeschlossenen Auftrag können ohne Beachtung der Schriftform vereinbart werden, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zustimmt.
1.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße insbesondere rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
1.3 Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.
1.4 Analyseberichte beziehen sich ausschließlich auf die Proben oder Muster, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhalten hat und deren Referenzen auf unserer Empfangsbestätigung für die Probe erscheinen. Der Auftragnehmer ist nur dann dafür verantwortlich, dass die Probe repräsentativ ist, wenn ihr der ausdrückliche Auftrag zur Probenziehung erteilt wurde und der Auftrag zur Probenziehung angenommen wurde.
1.5 Einwendungen gegen den Inhalt einer Analyse/eines Gutachtens oder Energiekonzeptes sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Gutachten oder Rechnungen als genehmigt. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gelten für den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen des Auftragnehmers.
1.6 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Energie- und sonstige Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und Betriebs-Störungen beim Auftragnehmer sowie die Folgen solcher Ereignisse, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht, soweit die Ereignisse und deren Folgen vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen den Auftragnehmer ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertraglich vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
1.7 Bei Warenlieferungen gehen alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wird. Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich wird, geht die Gefahr mit schriftlicher Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
2. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
2.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten des Auftragnehmers bei Vertragsabschluss. Die Warenlieferungen (Verpackung und Transport) können extra berechnet werden. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.
2.2 Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor.
3. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln / Gewährleistung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines Mangels - sofern technisch möglich - durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.
3.2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 3.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
3.3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.
3.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
3.5. Die Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Fristen nach gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
3.6. Für den Fall, das der Auftragnehmer Empfehlungen von Fachleuten oder Fachfirmen ausspricht, übernimmt er der für deren Inhalt keine Gewährleistung, auch nicht bezügliche eventueller Ansprüche gegenüber der empfohlenen Fachleute oder Fachfirmen.
4. Haftungs- und Schadenersatz
4.1 Der Auftragnehmer haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen einer Garantie, bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer, sofern Auftraggeber ein anderes Unternehmen ist,
-1 bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist;
-2 bei fahrlässigen Pflichtverletzungen, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4.2 Die Vorschriften des 4.1 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
4.3 Eine etwaige persönliche gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
4.4 Im Falle des Verzuges haftet der Auftragnehmer für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes für die Leistung, mit der die GfA im Verzug ist, es sei denn es war ein absolutes Fixgeschäft vereinbart.
5. Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers an andere Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
6. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen
6.1 Der Auftragnehmer behält sich an den erbrachten Leistungen - soweit diese hierfür geeignet sind - das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages gefertigtes Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
6.2 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Konzepten, Nachweisen und von Dienstleistungsmarken des Auftragnehmers zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Attesten erfolgende werbende Verwendung des Namens/der Firma des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten.
7. Altmaterial
7.1. Preise. Alle angegebenen Preise sind Einzelpreise. Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferzeit freibleibend. Unsere Preise verstehen sich ab Lager, sofern nicht anders angegeben. Im Preis nicht enthalten ist die speditionsfähige Verpackung und das speditionsübliche Verladen der Ware (auf Wunsch gegen Aufpreis aber möglich). Nicht im Preis enthalten sind die Pfandverpackungen wie zum Beispiel Europaletten oder Gitterboxen.
7.2 Die Ware umfasst die nachfolgende Beschaffenheit, über die der Kunde hiermit aufgeklärt wird:
Bei der Ware handelt es sich um historisches und gebrauchtes Baumaterial, Accessoires und Archivalien. Die Unverwechselbarkeit, Schönheit und Wert der Gegenstände liegt in deren Abnutzungsspuren, Unregelmäßigkeiten, wechselnden Farben, bei Holz im Auftreten von Rissen, Zapfenlöchern, ungeraden Kanten (usw.). Insbesondere muss bei historischen Holzwaren und Dachziegeln stets in Erwägung gezogen werden, dass sie unentdeckt von Schädlingen befallen sind sowie in der Vergangenheit mit Schädlingsbekämpfungs- oder Holzschutzmitteln behandelt wurden, die gesundheitsschädlich sind. Es wird grundsätzlich empfohlen, diese Baustoffe vor dem Einbau in einer Trockenkammer bei ca. 70 Grad zu behandeln. Weiterhin handelt es sich bei der zuvor genannten Ware um bruch- und beschädigungsempfindliche Ware. Daher berechtigt Bruch bis zu einer Menge von 3% je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen.
7.3 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer bedürfen der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers.
8.2 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des Auftragnehmers Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Vechta.
8.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
9. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
Der Auftragnehmer ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.